Gemeinnütziger Zweck bei Gründung

Nicht jeder Zweck, welcher in Statuten, Gesellschaftsvertrag oder Stiftungsbrief verfasst wurde, wird von der Behörde genehmigt.

Beispielsweise sind der Fremdenverkehr (Tourismus), die Kleingartenpflege oder der Sparverein nicht als gemeinnützig zu qualifizieren.

Bevor man eifrig die Satzung verfasst, sollte man sich vorab überlegen, ob überhaupt die Möglichkeit einer gemeinnützigen Begünstigung potentiell besteht.

Ich kann Sie bei der Gründung und beim Verfassen Ihrer Satzung unterstützen.