„Fortsetzung der Covid19-Kurzarbeit per 01.12.2021“ (Phase 5)“

Die Covid19-Kurzarbeit geht in die fünfte Phase: Um Mitarbeiter im Unternehmen zu halten, ist das Modell der Kurzarbeit sehr wertvoll und sollte auch von gemeinnützigen Unternehmen genutzt werden. Ich kann Sie beim gesamten Prozess der Kurzarbeit unterstützen. Phase 5 ist gestartet, Unternehmen können zwischen 80 und 100 % Kurzarbeitsbeihilfe, je nach Branche, beantragen. Ich kann Sie beim Prozess der Antragsstellung und Abwicklung gerne beraten.