Der Gleichheitssatz

Wichtiger denn je ist an folgendes zu erinnern:

Artikel 2 Staatsgrundgesetz 1867: Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.

Artikel 7 Bundesverfassungsgesetz: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.

Eingriffe sind nur möglich, wenn diese geeignet, erforderlich & angemessen sind.