Buchführung bei gemeinnützigen Unternehmen

Während der Verein lange bei der vereinfachten Buchführung, der E/A-Rechnung verbleiben kann, muss die gemeinnützige GmbH aufgrund der Rechtsform, sofort eine doppelte Buchführung einrichten.

Obwohl beide Unternehmensformen juristische Personen sind und somit das Trennungsprinzip gilt, wird der Verein hier vom Gesetzgeber bevorzugt behandelt.

 

Bei der Einrichtung des Rechnungswesens kann ich Sie gerne unterstützen.