Besetzung des Aufsichtsrates einer gGmbH

Ab einer gewissen Größenordnung muss die gGmbH einen verpflichtenden (obligatorischen) Aufsichtsrat installieren. 
Doch nicht jeder ist geeignet für die Rolle des Aufsichtsrates – man muss vorsichtig sein. 

Der Aufsichtsrat sollte von allen Interessensgruppen (Stakeholdern) besetzt sein. 

Ich kann Sie bei der Installation des gGmbH-Aufsichtsrates gerne unterstützen und lasse mein Praxiswissen aus der eigenen Aufsichtsratstätigkeit gerne einfließen.