„Abrechnung beim NPO-Unterstützungsfond für das 4. Quartal 2020 ab Mitte Februar möglich“

Ab Mitte Februar kann man für das 4. Quartal 2020 beispielsweise Einnahmenausfälle, Fixkosten oder Struktursicherungsbeiträge über den NPO-Unterstützungsfond abrechnen. Bei der Abwicklung (u.a. Antragsstellung) kann ich Sie gerne unterstützen, Sie können mich dazu gerne  kontaktieren.