„Abrechnung beim NPO-Unterstützungsfond für das 4. Quartal 2021 ab Februar 2022 möglich“

Ab Februar 2022 kann man für das 4. Quartal 2021 beispielsweise Einnahmenausfälle, Fixkosten oder Struktursicherungsbeiträge über den NPO-Unterstützungsfond abrechnen. Bei der Abwicklung (u.a. Antragsstellung) kann ich Sie gerne unterstützen, Sie können mich dazu gerne  kontaktieren.